Liebe Interessierte,
die ePetition zum Erhalt der Homöopathie als Satzungsleistung der GKV war mit 195616 Unterzeichnern außergewöhnlich oft gezeichnet. 50.000 wären nötig gewesen, damit sich der Petitionsausschuss des Bundetages mit der Petition befasst. Das schaffen längst nicht alle.
Im vierten Referentenentwurf zum "Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz" - so heißt das Gesetz tatsächlich, in dem die Änderung ursprünglich drin war - ist sie nun nicht mehr enthalten. Homöopathie und anthroposophischen Medizin bleiben damit im Katalog von GKV-Satzungsleistungen. Ob die Petition darauf Einfluss hatte, lässt sich nicht ermitteln.
Trotzdem, ein schöner Erfolg. Die Lauterbachs dieser Welt können mit solchen Ideen gegen die Erfahrungsmedizin nicht durchmarschieren, es gibt contra.
Viele Grüße,
Lars Petersen vom Vorstand